
Die Klägerin Hostprofis ISP Telekom GmbH (St. Veit an der Glan / Kärnten / Österreich) begehrt nachfolgenden / nebenstehenden Widerruf.
Zoff mit hostprofis.at:
Die Parteien haben in der Tagsatzung am 20.06.2011 beim Handelsgericht Wien folgenden Teilvergleich geschlossen:
1. Der Beklagte verpflichtet sich gegenüber der Klägerin es zu unterlassen wahrheitswidrig die - sinngleiche oder sinnähnliche - Behauptung aufzustellen und/oder zu verbreiten, "hostprofis.at war vor etlichen Jahren ein guter Provider für statische Seiten. Nun – die Zeiten haben sich geändert, und wer zeitgemäßes Hosting sucht, wird woanders weit eher fündig. Also: kündigen und Domain verlegen. Wie das nicht geht, steht im Kleingedruckten" und "Wenn ein Kunde kündigt, wird mit Fallstricken, Falschauskünften, Tricks,... der Kunde solange hingehalten, bis die Domain verfallen ist – und bis dahin wird sie auf den diversen SEO- und Suma-Spammer-Seiten zum Kauf angeboten. Natürlich vom Provider (bzw Angestellten oder Mittelsmännern) selbst – weil die wissen es ja als Erste, während der Kunde nach wie vor beim Support anrufen muss, wohin die nötigen Daten eigentlich geschickt wurden."
2. Der Beklagte verpflichtet sich, die Behauptung "hostprofis.at war vor etlichen Jahren ein guter Provider für statische Seiten. Nun – die Zeiten haben sich geändert, und wer zeitgemäßes Hosting sucht, wird woanders weit eher fündig. Also: kündigen und Domain verlegen. Wie das nicht geht, steht im Kleingedruckten" und "Wenn ein Kunde kündigt, wird mit Fallstricken, Falschauskünften, Tricks,... der Kunde solange hingehalten, bis die Domain verfallen ist – und bis dahin wird sie auf den diversen SEO- und Suma-Spammer-Seiten zum Kauf angeboten. Natürlich vom Provider (bzw Angestellten oder Mittelsmännern) selbst – weil die wissen es ja als Erste, während der Kunde nach wie vor beim Support anrufen muss, wohin die nötigen Daten eigentlich geschickt wurden." auf der Website http://www.websitebaker.at/topics/warnung-hostprofis.at.html unter der Überschrift "Widerruf" binnen 14 Tagen in der gleich auffälligen Form wie in der inkriminierten Veröffentlichung, sowie mit der Überschrift "Widerruf" in der Größe der Überschrift "Zoff mit Hostprofis.at" und die Größe des Fließtextes in der Größe des Fließtextes der inkriminierten Veröffentlichung, insbesondere gegenüber den Lesern dieser Website als unwahr zu widerrufen.
3. Die Kostenentscheidung bleibt der gerichtlichen Entscheidung vorbehalten.
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